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Heimgesänge #4: Finanzierung, Doku, DAN

In Erstgesprächen am Telefon zum Thema Seniorensingen gibt es Fragen, die immer wieder aufkommen. Zum Beispiel nach der Finanzierung. Um sie geht es in diesem Blogbeitrag.

Grundregel: Singen ist anerkannte zusätzliche Betreuungsleistung

Wer seinen Bewohner*innen regelmäßiges Seniorensingen ermöglichen will, muss keine Sorge um den Veranstaltungsetat haben. Zumindest im stationären Bereich gibt es dafür die Betreuungspauschale.

Die Gesetzgrundlage dafür ist §43b SGB XI (Rechtsanspruch auf Betreuung). Seine Ausführung wird in §53 SGB (Betreuungsrichtlinien) geregelt.

Absatz zwei listet die dabei anerkannten zusätzlichen Betreuungsangebote: Singen gehört genauso dazu, wie malen, basteln, backen oder kochen.

Ausführung, Dokumentation, DAN

Ob die zusätzliche Betreuungsleistung durch Festangestellte oder Externe durchgeführt, ist dem Gesetzgeber dabei ziemlich egal. Hauptsache: Es wird gut dokumentiert.

Wie bei allen zusätzlichen Betreuungsleistungen geschieht dies auch beim Bewohnersingen über das DAN-System.

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