Heimgesänge #4: Finanzierung, Doku, Orga, DAN
singenmitsenioren.com ist im August in den vierten Monat gegangen. Freund Google ist abonniert. PageRank und Zugriffszahlen zeigen in die richtige Richtung.
Auch mein Telefon registriert mittlerweile erhöhtes Gesprächsaufkommen zum Thema Seniorensingen. Dabei gibt es Fragen, die immer wieder aufkommen. Zum Beispiel nach der Finanzierung. Um sie und einige Neuigkeiten kümmere ich mich in diesem Blogbeitrag.
Singen ist anerkannte zusätzliche Betreuungsleistung
Gleich zu Beginn: Wer seinen Bewohner*innen regelmäßiges Seniorensingen ermöglichen will, muss keine Sorge um den Veranstaltungsetat haben. Der richtige Topf dafür heißt: Betreuungspauschale. Zumindest im stationären Bereich.
Die Gesetzgrundlage dafür ist §43b SGB XI (Rechtsanspruch auf Betreuung). Seine Ausführung wird in §53 SGB (Betreuungsrichtlinien) geregelt.
Absatz zwei listet die dabei anerkannten zusätzlichen Betreuungsangebote: Singen gehört genauso dazu, wie malen, basteln, backen oder kochen.
Bewohnersingen ist also eine anerkannte zusätzliche Betreuungsleistung. Vom Gesetzgeber nicht nur gewollt, sondern auch gegenfinanziert. Eben, um Kulturetats nicht antasten zu müssen.
Ausführung, Dokumentation, DAN
Ob die zusätzliche Betreuungsleistung durch Festangestellte oder Externe durchgeführt, ist dem Gesetzgeber dabei ziemlich egal. Hauptsache, das Zertifikat der/des Ausführenden stimmt. Und: Es wird gut dokumentiert.
Wie bei allen zusätzlichen Betreuungsleistungen geschieht dies auch beim Bewohnersingen über das DAN-System. Die Schaltfläche „Singen“ ist deutschlandweit für alle Einrichtungen verfügbar. Wo noch nicht sichtbar, kann sie jederzeit freigeschaltet werden.
Neuigkeiten
Eins: Seniorensingen ist nicht nur gut – nach Jahren des Weglächelns wächst dafür deutschlandweit auch die Akzeptanz.
Einen großen Anteil daran haben Filmdokus, wie „Unvergesslich – Unser Chor für Menschen mit Demenz“. Die ZDF-Produktion mit Annette Frier ist jetzt wieder und bis Anfang 2022 in der ZDF-Mediathek zu finden.
Zwei: Eine weitere Variante, Seniorensingen als Betreuungsmaßnahme einzuplanen und zu dokumentieren, ist im DAN der Weg über die Schaltfläche „Soziale Betreuung“.
Entweder werden die Berichte über durchgeführtes Seniorensingen hier unter „Individuelle Einzel-/Gruppenbetreuung“ eingetragen.
Eine beliebte Form ist allerdings auch, unter „Soziale Betreuung“ für Seniorensingen eine eigene Maßnahme anzulegen. Manchmal heißen sie „Musikalischer Besuch Einzel/Gruppe“. Manchmal aber auch schlicht „Singen“.